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0276 Aus Siberien : vol.1
Aus Siberien : vol.1 / Page 276 (Color Image)

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doi: 10.20676/00000224
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Janggin und die Schülöngü den durchsichtigen weissen Knopf des Tunda Boschko. Obgleich sie jetzt nur der russischen Regierung unterthan sind, habe ich dennoch im Jahre 1870 sie immer noch die chinesischen Rangabzeichen tragen sehen.

Die Saisan -Würde ist, wie ich schon erwähnt, bis jetzt erblich und geht vom Saisan auf den ältesten Sohn oder auf den ältesten Vezwandten über. Jedoch bedarf es zur Erlangung der Würde der Bestätigung der russischen Regierung und der Einwilligung des Volkes. Dass die Saisan-Ernennung nicht endgültig geregelt ist, beweist der Umstand, dass früher durch Bestechung

von Beamten Unregelmässigkeiten in der Nachfolge gegen alle Einsprache des Volkes durchgeführt und zuletzt auch vom Volke sanctionirt wurden. Bei Unmündigkeit des Nachfolgers übernimmt die Mutter oder ein naher Verwandter, in Gemeinschaft

mit den Temitschis, dessen Würde ebenfalls erblich ist, die Verwaltung der Saisanschaft.

Die Unterthanen der verschiedenen Saisanschaften wohnen

bunt durcheinander, aber jeder Schülöngü kennt alle seine Unter-   t
thanen und jeder Altajer kennt seine Saisanschaft. Verzeich- Hisse der Saisan - Unterthanen sind nicht vorhanden, trotzdem entsteht nie ein Streit über die Zugehörigkeit der einzelnen

Mitglieder.   ј

Der Krone gegenüber hat der Saisan die Verpflichtung, den   j

Kalan (Abgaben von Jassak) einzusammeln, der 1860 für jeden a Mann einen Rubel betrug. Weiber und Kinder sind zwar per-

sönlich abgabenfrei, jedoch werden für jede Familie noch etwa   ЬΡ
drei Rubel gezahlt. Die Abgabe wird in Pelzwerk entrichtet,

Grauwerk (Eichhörnchen), Fuchs, Marder und Zobel werden hier-   i
bei angenommen. Die Verpflichtung der Saisanschaft ist, eine bestimmte Zahl von Fellen einzuzahlen, um die Eintreibung und

Vertheilung der Steuerlast kümmert sich die Regierung gar nicht,   1

sie gilt als innere Stammesangelegenheit. Der Saisan bringt mit   ј

einem Temitschi den Kalan nach Biisk oder schickt ihn durch einen Vertrauensmann dorthin, liefert ihn in die Biisker Kasse, von wo er an das Cabinet des Kaisers nach Petersburg geschickt wird.

Dem Volke gegenüber übt der Saisan Gerichts- und Polizeigewalt aus. Streitigkeiten und Vergehen werden ihm angezeigt, dann beruft er in ernsteren Fällen einige seiner Temitschi und die betreffenden Personen und Zeugen und schlichtet die An-