National Institute of Informatics - Digital Silk Road Project
Digital Archive of Toyo Bunko Rare Books

> > > >
Color New!IIIF Color HighRes Gray HighRes PDF   Japanese English
0042 China : vol.2
China : vol.2 / Page 42 (Color Image)

New!Citation Information

doi: 10.20676/00000260
Citation Format: Chicago | APA | Harvard | IEEE

OCR Text

 

 

IO

I. CAYITEL. DAS LAND DER ACHTZEHN PROVINZEN.

zu dringen, und in ihnen wurden daher jene ting-Städte errichtet. Sie ordnen sich demgemäss in zwei Gruppen. Die westliche , in welcher der grosse Handelsplatz Kwéi-hwa-tshöng der Hauptort ist , ist unter die Bezirksämter von Ta-tzzuzg fu und Sv ping-fz in Shansi gestellt worden : aus der östlichen jedoch wurde im Jahr 1778 ein besonderer Bezirk, Tshöìzg-tó fu, gebildet und der Provinz Tshili zugetheilt. Derselbe begreift ein sehr umfangreiches, noch grossentheils von Mongolen bewohntes Gebiet, in dem sich die Chinesen in stetig wachsender Zahl ansiedeln 1) .

Es ist daher gegenwärtig schwer, die politischen Grenzen von China mit Schärfe anzugeben. Wir können, je nachdem wir dem Reichsbegriff eine engere oder eine weitere Fassung geben, unterscheiden:

i) Das eigentliche China im engeren Sinn , oder das historische China, das heisst dasjenige Gebiet, welches sich durch alle geschichtlichen Phasen hindurch naturgemäss zu einem Einheitsstaat entwickelt hat. Im Osten wird , wenn wir von dem Inselbesitz absehen , seine Ausdehnung durch das Meer bestimmt. Im Süden und Westen können wir die heutigen politischen Grenzen annehmen; denn nach diesen Richtungen hat die Ausbreitung bis zu jenen Linien stetig und fast ohne zeitweiligen Rückgang stattgefunden. Im Norden aber hat , wie wir bereits ausführten , seit zwei Jahrtausenden die Grosse Mauer die einzige feste Linie gebildet, und die von Zeit zu Zeit stattgehabten Ausdehnungen über sie hinaus sind nicht von Bestand gewesen. Die gegenwärtige Colonisation im Norden von Shansi und Tshili hat bessere Aussicht auf Dauer , erscheint aber im Licht der Geschichte noch als ein Experiment.

Das eigentliche China als Verwaltungsorganismus, d. h. das Kaiserreich innerhalb seiner heutigen politischen Grenzen. Der Unterschied dieses Begriffes von dem vorigen beruht nur in der Fassung der Grenzen zwischen dem Nordosten und dem Nordwesten. Dort können wir dem Reich die südliche Mantschurei unter dem Namen Shöng-king als neunzehnte Provinz zurechnen. Sie ist von Chinesen besiedelt , und die Verwaltung, obwol in vieler Hinsicht verschieden, nähert sich doch derjenigen von China. Ferner gehört dahin der Bezirk von Tshöng-?6 fu. Mit gleichem Recht sollten wir ihm die ting-Kreise im Norden von Shansi zurechnen, weil dort chinesische Behörden sind ; aber diese Gebiete werden von den Chinesen selbst nur als abhängiges Aussenland betrachtet. Was jedoch die Länderstrecken im Westen des Kia-yii-kwan betrifft , so ändert sich dort jetzt während des Kriegszustandes die politische Grenze der Chinesen mit jedem Monat. Wahrscheinlich wird sic in kurzer Zeit, mit Ausschluss von Ili , dasselbe Ländergebiet umfassen, welches zu KIEN—LUNG'S Zeit unterworfen war; aber diesmal dürfte dasselbe wol ganz unter chinesische Verwaltungsbehörden ,gestellt und den Auswanderern aus dem Mutterland geöffnet werden. Der Bestand jedoch wird mehr gefährdet sein , als früher ; denn durch die Vergrösserung des Russischen Reiches ist seit der mohamedanischen Rebellion im Jahr 1863 den Ländern im Süden und

I) S. über die politische Geschichte dieses Bezirks BUSHELL, "'ourn. R. geogr. Soc., 1874, p. 90.