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0096 China : vol.2
China : vol.2 / Page 96 (Color Image)

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doi: 10.20676/00000260
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II. CAPITEL. DIE SpLICHE MANTSCHUREI.

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sadenlinie aus. Sie umfasst jetzt die S rc ngebiete des oberen Sungari und der Khurkha. Von dort wo der erste sich tni dem Nonni verbindet, bis dahin wo er die Khurkha aufnimmt, bildet : er,, d Grenze gegen Tsitsikhar, welches alles noch unter chinesischer Herrschaft gegen Norden befindliche Land begreift.

Was die V e r w 1 t u n g der Mantschurei betrifft, so lässt sie sich wol am richtigsten als eine Aa Personalunion mit China unter dem , . dem ersteren Land entstammenden und das letztere beherrschenden Hwang-ti auffassen. Der Fürst der Mantschu, welcher , zuerst , im Jahr i 644 , in der Person von SHUN—TSHI , und dann in denjenigen seiner Nachfolger, mit dem Titel die Obliegenheiten eines Kaisers von China übernommen hat, ist ,Mets daneben unabhängiger Fürst seines Stammlandes geblieben , und dasselbe hat der Dynastie die Mittel gegeben , die Macht über China zu behalten. Nur Mantschu haben die oberste Civil- und Militär-Verwaltung, unter ihrem angestammten Fürsten, über die Gebiete der Mantschurei. Sie dürfen für untergeordnete Civil-Aemter auch Chinesen verwenden, können aber selbst die höchsten Stellen in China einnehmen , uni° werden mit Vorliebe dafür ausersehen. Die Truppen dçr Mantschurei bestehen ausschliesslich aus Mantschu 1) ; kein Chinese wird zugelassen. Dagegen hat jede Provinzialha,uptstadt von China ausser den chinesischen Truppen ihre,pbgesonderte Mantschu-Garnison,

welche ausschliesslich zur Sicherung der Macht der fremden Lnastie da ist und

im Allgemeinen für den Dienst in Kriegen nach aussen nicht verwendet wird.

Die Verwaltung der einzelnen Provinzen der Mantschurei ist nicht gleich. ln Shöngking ist sie wesentlich, in Kirin und Tsitsikhar ganz, militärisch. In Mukden gibt es Ministerien !ski-lang), nach Art derjenigen in Peking; aber sie sind nur für Shöng-king eingesetzt. Ein Civil-Gouverneur, wie in den Provinzen von China, existirt nicht. Die höchsten Civilvenvaltungsbeamten haben nur den Rang eines Fu-yin, d. i. eines über ein Fur gesetzten Mandarinen. Einer ist über Fóng-tiën fu, das beinahe die ganze Provinz einnimmt, der andere über Kin-tsh6u fu gesetzt. Der erstere residirt in Mukden , das als die Hauptstadt der Provinz den Namen Shiingklnag pönna-tshöug 'Haupt-Garnison von Shöng-king), als Vorort des Fu den Narhul

ónag—tiëna far führt, aber doch nicht in Kreise tsh(ju und hsiën) von derselben Bedeutung wie diejenigen eines chinesischen Fu getheilt ist. Dagegen entspricht einem solchen vollständig die Verwaltung von Kin-tsh6u fu. Neben den Ministerien ist der höchste Verwaltungsbeamte der ganzen Provinz ein Officier vom Rang eines Tsiang- kiina, welcher an der Spitze der militärischen Organisation steht.

Kirin und Tsitsikhar werden nicht von Mukden, sondern unmittelbar von Peking aus verwaltet, so dass die Personalunion selbst für die einzelnen Theile der Mantschurei besteht. Es sind nur militärische Beamte über die Unterabtheilungen dieser Länder gesetzt. Kirin ist in drei Commando's, mit den Hauptorten Kirin-ula,

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i) Der Name »Mantschu« begreift in diesem Fall alle Bewohner der Mantschurei , welche nicht von nachweisbar eingewanderten Chinesen abstammen oder gewissen gesonderten Stämmen angehören ; er umfasst daher ebensowohl (lie Nachkommen der tungusischen Stämme, wie wahrscheinlich Reste der Urbewohner und Mischlinge mit den in früheren Zeiten zugezogenen Chinesen