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0094 China : vol.2
China : vol.2 / Page 94 (Color Image)

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doi: 10.20676/00000260
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II. CAPITEL. DIE SÜDLICHE MANTSCHUREI.

nach seinem Stammland , und insbesondere dessen gefeierter Hauptstadt Mukden, zurückzukehren, so werden seine Fürsten von dort aus nicht mehr ihr eigenes Volk, sondern wesentlich eine chinesische Colonie beherrschen.

Gegenwärtige politische Eintheilung und Verwaltung.

Wo die Grosse Mauer das Meer erreicht, steht auf ebenem Alluvialboden der den Schiffern wohlbekannte kleine Platz Ning-hai. In geringer Entfernung davon gegen Norden wird die Mauer von dem befestigten Thor Shan-hai-lwan, d. h. dem »Zollpass zwischen Berg und Meer«, durchbrochen. Auf der chinesischen Seite schliesst sich daran eine ummauerte Stadt , deren amtlicher Name L in yü-hsiën in der Verkehrssprache wenig gebraucht wird, da er demjenigen des Thores weicht. Von hier aus windet sich die Mauer in malerischem Zickzack einen hohen Berg, den Klau-shan, hinan und erreicht jenseits desselben, 16 g. M. von der Küste, einen Punkt, von welchem aus sie sich gegen Westen wendet , um, über Gebirgsland und Thäler fortziehend, die Mongolei von China zu scheiden. Nicht im eigentlichsten Sinn können wir den überhaupt sehr unbestimmten Namen der Mongolei auf das nördlich angrenzende Land anwenden ; denn da es innerhalb des Gebietes der nach dem Meer abfliessenden Ströme liegt , so ist es nicht sowol für ein Nomadenvolk , als vielmehr für feste Ansiedelungen und Ackerbau geeignet. Noch haben die Mongolen den in früherer Zeit erworbenen und bis zur Grossen Mauer mit Erfolg vertheidigten Besitz nicht ganz aufgegeben. Aber seitdem die Kaiser der jetzigen Dynastie die unmittelbare Verwaltung übernommen und die bei ihrem Sommer- und Jagdschloss .7".{-5-11`61) gegründete Stadt Tshöiig-tó fn zum Sitz derselben gemacht haben `' , drängen die in wachsender Zahl sich ansiedelnden Chinesen die mongolische Bevölkerung in deren eigentliche Heimstätte, das abflusslose Steppengebiet, zurück.

In einer Strecke von ungefähr 5o g. Meilen , von Ning-hai bis wo der Tsinglung-Icu die Mauer bei dem Thor Tau-lin-kóu durchbricht , trennt die Mauer die chinesische Provinz Tshili von dem Südwest-Ende eines Küstenstreifs , der bereits zur Mantschurei gerechnet wird. Die Bewohner der ersteren bezeichnen dieses

Gebiet als Kwan-tulcg, d. i. das Land im Osten der Zollpässe der Grossen Mauer

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ohne jedoch diesem volksthümlichen Ausdruck eine scharfbegrenzte Anwendung zu geben. Der officielle Name des Landes, zu dem der Küstenstrich politisch gehört, ist S/i mg-king. Es umfasst , wenn man von Shan-hai-kuwan darin ostwärts geht, zunächst die Becken einiger Kiistenflüsse und wird an deren gemeinsamer Wasserscheide im Nordwesten von dem genannten , jetzt zu Tshöng-tó-fu gehörenden mongolischen Gebiet durch einen niederen, grösstentheils verfallenen Palisadenzaun getrennt. Bis wo derselbe gegenüber von Kin-tslcóu fic den kleinen Hsiau-Ling-h6 und den grossen Ta-Liug-h6 übersetzt, zieht er in einem Abstand von ungefähr

i) In europäischen Büchern als Jehol bekannt. z) S. oben S. Io.