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China : vol.1 |
| 2 26 VII. CAPITEL. DAS GEBIRGS—GERÜST VON CENTRAI. ASIEN. 2. DER KWEN—LUN. | |||||
der chinesischen Geschichte betrachtet werden darf. Die gewöhnliche Zeitrechnung versetzt die Ereignisse, von denen es handelt, in das 23ste Jahrhundert v. Chr. In der Beschreibung der damaligen Provinz Yung-tshóu, welche grosse Theile der jetzigen Provinzen Shensi und Kansu umfasste und westlich bis zu einem Zufluss des in den Khara-nor mündenden Flusses Bulungir-gol reichte, wird bei Gelegenheit der Regulirung der Abgaben gesagt : »Haarstoffe und Felle wurden von Kwen-hin, Hsi-tslai und Kii-sóau gebracht — die wilden Stämme des Westens kamen alle, um sich Ye's Anordnungen zu unterwerfen.« Da die Gebiete bis zum Bulungir-gol sich unter der unmittelbaren Herrschaft der Chinesen befanden, westlich davon aber der »fliegende Sand« sich ausbreitete , so dürfen wir uns nach der Heimath der »wilden Stämme des Westens« kaum jenseits der Wüste umsehen , da keine Gründe für die Annahme einer so beträchtlichen Machtentwickelung nach Westen hin vorliegen, und müssen vielmehr die tributpflichtigen Gebirgsstämme 1;, im Süden des westlichsten Theils , also in der Gegend von K h u k h u n o r, T s a i d a m, oder südlich davon, suchen. Mehr ist aus der lakonischen Sprache der alten Urkunde nicht zu entnehmen. Schon weniger als zwei Jahrhunderte nach der Zeit des Yi-
Bei der Betrachtung der einzelnen Commentare ergibt sich , dass der Ort, für den der Name ursprünglich angewendet wurde, sich nie mit voller Genauigkeit ermitteln lassen wird. Es kommt auch darauf nicht wesentlich an : denn das ganze I) I)ie beiden Charaktere für A'wen und 1w: enthalten den Radical für »Berg«, und deuten daher ersichtlich auf ein Gebirgsland. | ||||||
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