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0417 China : vol.1
China : vol.1 / Page 417 (Color Image)

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doi: 10.20676/00000260
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PkOVINZ KING-TM IOU.

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6. (_1_6-53) ,Weiter am Yang-tsze hinauf bildete die grosse Ebene von Hukwang eine besondere Provinz, welche K i n g - t s h ó u hiess. Hier war das grosse. von periodischen Ueberschwemmungen heimgesuchte Gebiet, in welchem der Kiang und H a n sich vereinigten. Es reichte hinüber bis zu dem Landstrich der IIe1111 Kiang, dem jetzigen T u n g - t i n g -See, dessen Gebiet, wie der Yü-kung sagt, »in hohem Maass geordnet wurde«. Es war dies der südlichste Theil der Provinz und es grenzte unmittelbar an Gebirgsländer, welche von den unabhängigen und schwer zu bändigenden San-miau bewohnt wurden. Von den fruchtbaren Landstrichen im Westen, Süden und Osten des Sees konnten die Bewohner der Provinz King-tshóu daher wahrscheinlich erst spät Besitz nehmen. Dies haben wir als den Grund anzusehen, «esshalb die administrativen Angelegenheiten der Gegend von Kiu-kiang in besonderem Maass der Regelung bedurften 1) . Es werden bei dieser Provinz ferner die Flüsse To und Tsii;iz erwähnt , welche » ihren Lauf nahmen« ; dann das Land von Yun und 1i'fung, dessen Verhältnisse » geregelt wurden« 2) . Ihres » schlammigen « Charakters wegen nahm sie in Hinsicht auf die Bodenbeschaffenheit den achten Rang ein.

Die Tributartikel von King-tshóu sind ähnlich denen von Yang-tshóu. Auch hier werden Federn , Haare, Zähne und Häute , ebenso wie die drei Metalle genannt ausserdem verschiedene Hölzer, besonders solche, welche für Bogen und Pfeile am besten geeignet waren , dann Steine für Pfeilspitzen , Schleifsteine und Cinnober, endlich Seidenstoffe und Schnüre von Perlen. Unter diesen Gegenständen kann der Cinnober mit Sicherheit als ein Handelsartikel bezeichnet werden, welcher aus der jetzigen Provinz Kwéi-tshóu herüber kam. Hinsichtlich der Zähne Elfenbein' und der Metalle gilt das oben Gesagte.

nach einer Besiedelung von Jahrtausenden der Vorrath noch nicht erschöpft ist, wie in Shan-tung und Hu-péi.

  1. Obgleich die Commentatoren es wohl erkannt haben, dass die Abtheilungen des Landes ihre Namen grossentheils nach den Gewässern hatten, und insbesondere mit Kiu-kiang jederzeit ein D i s t r i c t bezeichnet wurde (s. das Citat von MAU-KI-LING bei LEGGE p. 114), haben sie doch selbst in diesem Fall das Ordnen oder Reguliren nicht auf die inneren Verhältnisse, sondern auf die neun einzelnen Wasserläufe bezogen. Da dieselben nur im Winter existiren, im Sommer aber ihr Uferland theilweis bis so Fuss hoch von dem Wasser des Sees bedeckt wird (s. oben S. 328), so ist hier der Irrthum völlig klar.

  1. Die beiden Namen sind verloren. Man glaubt, dass damit die Ueberschwemmungsgebiete nördlich und südlich vom Yang-tsze bezeichnet waren. Wahrscheinlich ist es, dass es auch in diesem Fall die .daran grenzenden Ackerbaudistricte sind, deren Verwaltung und Abgaben geordnet wurden. LEGGE stellt die Ansicht auf, dass in Folge der Arbeiten, welche Yü weiter hinab gethan habe, das Wasser sich von beiden Ueberschwemmungsgebieten zurükgezogen und dieselben als trocknes , fruchtbares Land zurückgelassen habe. Sei es nun, dass ehemals eine permanente Wasserbedeckung stattgefunden habe, oder dass das Land, wie es beinahe gewiss ist, jährlich bei Hochfluth, durch das Steigen des Yang-tsze um 4o bis 50 Fuss, überschwemmt wurde, — in allen Fällen hätte VU einen solchen Wasserabzug nur durch die ganz unmögliche Arbeit der Vermehrung des Gefälles des Yang-tsze von der Stelle seines Austrittes aus dem Gebirge an bewerkstelligen können; und hätte er dieses übermenschliche Werk zu thun vermocht, so hätte er die ganze Fluth auf tiefere Gegenden gewälzt. Die Ueberschwemmungsgebiete der vermeintlich unter den Namen Yun und 11lung verstandenen Gegenden sind nur im langen Lauf der Zeit durch ungeheure Eindämmungsarbeiten trocken gelegt worden , (S. Näheres über diese Eindämmungen in meinem Letter an the province of Hupe Shanghai 1870),