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0453 China : vol.1
China : vol.1 / Page 453 (Color Image)

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doi: 10.20676/00000260
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CHARAKTER DER EINHEIMISCHEN KARTEN.

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die bequemere Methode mittelst der Boussole keine Erwähnung findet, macht es zweifelhaft, ob die Chinesen dieselbe in dem ersten Jahrhundert der TSHÓU-Dy-

nastie gekannt haben 1) .

Obwol also ein kartographisches Amt schon früh bestanden hat, und im Tshóu-li die Ausführung der Vermessungen selbst demselben vorgeschrieben ist, scheint doch später ein centralisirtes System nicht existirt zu haben, wenigstens nicht insofern, als ein von der Regierung organisirtes Corps von Ingenieuren von Provinz zu Provinz die Kartirung ausgeführt hätte. Die Aufnahmen sind vielmehr stets Sache der Provinzialverwaltungen geblieben. Selbst von diesen scheinen jedoch im allgemeinen nur Regulative ausgegeben, die Ausführung aber den Chefs der Departements (fu) und von diesen wieder den Vorständen der Kreise (lasiën) überlassen worden zu sein. Das System , dass die einzelnen Kreise ihre eigenen Karten hatten , und diese zunächst in jedem Departement und dann in jeder Provinz zu einem Ganzen vereinigt wurden , scheint sehr alt zu sein. Diese Einrichtung hatte die Folge, dass die Aufnahniin sehr ungleich ausfielen. Bei manchen Landestheilen lässt

es sichdeutli~hnnen, dass sie das Glück gehabt haben, zu irgend einer Zeit ,!s1

unter einem Mandarin zu stehen , der ein besonderes Interesse für die Kartirung des von ihm verwalteten Landstriches hatte , während andere stets vernachlässigt worden sind. Neben der allgemeinen Aufnahme von Landkarten sind Katastervermessungen der Ackerbaugegenden seit undenklichen Zeiten ausgeführt worden, und die Grösse der Grundstücke des sehr klein parcellirten Agrarbesitzes ist genau bekannt; an veränderlichen Flussläufen werden dieselben noch fortdauernd wiederholt und betreffs der Regelung der Grundsteuer revidirt ; aber eigentliche Katrastralkarten scheinen dennoch nie angefertigt worden zu sein. Ueberhaupt fehlt es an Interesse am Detail, soweit man die praktischen Zwecke der Verwaltung ohne dasselbe erreichen kann , während dort , wo diese es erheischt, nichts zu untergeordnet ist um sorgfältig registrirt zu werden. Das Bedürfniss des Beamten , wie des Reisenden , oder desjenigen der die Geographie zu studiren strebt , ist vollkommen befriedigt durch allgemeiner gehaltene Landkarten , auf welchen Berge , Flüsse und Ortschaften mit ihren Namen angegeben, und die Strassen und Grenzen verzeichnet sind. Diess schliesst jedoch nicht aus, dass auch die Karten den allen chinesischen Aufzeichnungen eigenthümlichen Stempel grosser Gewissenhaftigkeit in der Ausführung an sich tragen. Es wird kein Fluss angegeben, der nicht wirklich existirt,

schen Fuss, und der Zwischenraum zwischen je zwei Wagen zu 14 Zoll vorgeschrieben ist , so beträgt die Breite einer Strasse 72 chin. Fuss, oder (nach BIoT) 14.40 Meter.

1) Die Bemerkung von KLAPROTH in seiner mit Recht berühmten Abhandlung : Lehre ia Monsieur de HUMBOLDT sur (invention de la boussole (Paris 1834, P. 66), dass die erste sichere Angabe über den Gebrauch der Magnetnadel aus dem Jahr 121 n. Chr. stammt, hat die Meinung hervorgerufen, dass er eine frühere Kenntniss derselben bei den Chinesen überhaupt nicht annimmt. Dies ist irrig , da er im Gegentheil ausspricht , dass die Chinesen dés la plus haute antiquité den Magneten, seine Attraction und Polarität gekannt haben, obgleich die erste umständliche Erwähnung der Polarität der Magnetnadel sich im Sliwo-wan von HU-TSHIN, einem im Jahr 121 n. Chr. vollendeten Buch, finde. Den Beleg für das hohe Alterthum ihrer Kenntniss gibt ihm gerade jene unten zu (S. 432) erwähnende Stelle , wo ungefähr im Jahr I i Io v. Chr. von den Wagen mit der stets nach Siiden zeigenden Figur die Rede ist.