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0353 China : vol.1
China : vol.1 / Page 353 (Color Image)

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doi: 10.20676/00000260
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e

LEGGE'S ANSICHT L BER DAS REICH VON YAU.

* 2 9 7

gehenden und nachfolgenden Theilc des Shu-king. in deutlichster Weise dagegen sprechen. wird die Meinung doch ausführlich vertheidigt. Die Prämissen . auf die sie sich stützt , sind einerseits die Sprachverwirrung von Babylon, andererseits ein bedeutungsloser Ausspruch eines Fürsten späterer Zeit t` . und drittens die bereits von PLATII als unbegründet erwiesene Annahme, dass YAU und SHUN erst in einer viel späteren Zeit in der Volksmeinung zu der Bedeutung grosser Fürsten gelangt seien 2) . Da, wie gesagt, das von YAU beherrschte Volk nach LEGGE aus den ersten Einwanderern der chinesischen Raçe bestand, dieser Kaiser aber im südlichen Shansi residirte, so ist LEGGE gezwungen, die allgemeine und sehr begründete Ansicht, dass die erste Blüthe des chinesischen Reiches in Shensi, im Thal des Wéi-Flusses war, zu bestreiten, und desshalb kann er auch eine Einwanderung von Nordwesten her nicht annehmen, welche unfehlbar zur Ansiedelung in den reichen Gefilden von Shensi geführt haben müsste. Anstatt dessen nimmt LEGGE an, dass YAU mit seiner

1)   Schaar von Ur-Chinesen von Norden her, dem von Nord nach Süd gerichteten

Theil des Gelben Flusses entlang , herabgekommen sci , was nicht nur allen Traditionen , sowie dem Gang aller späteren Völkergeschichte widerspricht , sondern auch physisch kaum möglich wäre. Denn jetzt noch ist in dem uralten Culturland Shansi eine Reise am Ost-Ufer des Gelben Flusses von Norden nach Seiden,

t      selbst durch einen Einzelnen, wegen der Bodengestaltung nur unter grossen Be-
schwerden ausführbar.

i   So hoch die Autorität des Mannes steht , welcher das grosse Verdienst hat,

i~   die chinesischen Classiker erst zugänglich gemacht zu haben, so aufrichtige Bewun-

derung ich der tiefen Gelehrsamkeit seiner Commentare und der Energie, mit der er sein grosses Werk bisher durchgeführt hat, zolle, und so gern ich meinem gewiss von Vielen getheilten Dank für die reiche daraus geschöpfte Belehrung Ausdruck gebe, kann ich daher doch nicht umhin , sein den Zweifeln am hohen Alter der chinesischen Geschichte entnommenes Argument gegen die Glaubwürdigkeit

Argument dafür ist die Noachische Fluth. Alle Evidenz aus den alten Documenten, an die wir uns doch allein halten können, ist der Annahme zuwider, da sie im Gegentheil beweist, dass das grosse und wohl regierte Reich von YAU , SHUN und Yü durch Missverwaltung und innere Fehden verfiel , um erst in weit späterer Zeit weiter zu wachsen.

i; Der dritte Kaiser der HsIA-Dynastie, TAI-KANG, ein Enkel von YÜ, hatte einen Jagdzug über den Hwang-ho gemacht und wurde durch einen aufrührerischen Fürsten an der Rückkehr gehindert. Seine fünf Brüder und seine Mutter zogen an den I-Iwang-ho, um den Kaiser zu erwarten, und brachen in kummervolle Gesänge aus, deren Lehalt der Shu-king wiedergibt. VO wird darin als der »Herrscher Tiber die zehntausend Staaten« erwähnt, während an einer anderen Stelle von YAU als dem »Fürsten von Tan und Tang, welcher dieses Land Ki besass«, die Rede ist. Es wird daraus von LEGGE gefolgert, dass nur das Land Ki, d. i. das südliche Shansi , von YAU beherrscht wurde. Dieser Ansicht steht der Inhalt des ganzen Buches Yü-kung gegenüber, ohne der zahlreichen Thatsachen aus den ersten Büchern des Shu-king, welche auf ein grosses Reich schliessen lassen, zu gedenken. Ausserdem aber ist Herrschen und Besitzen verschieden. Von einer kaiserlichen Domäne, den Gebieten anderer Fürsten gegen- über , ist fortdauernd die Rede ; und da YAU der Ueberlieferung nach bei Ping - yang - fu im heutigen Shansi , wo nach sein Grab gezeigt wird , seine Residenz hatte, so ist auch anzunehmen, dass hier das Fürstenthum seines eigenen Hauses, daher sein specielles Besitzthum zur Zeit seiner I-Ierrschafl über das chinesische Reich, war. Er besass es als Fürst von Tan und Tang ; als Kaiser herrschte ei über das Reich.

2) PLATH a. a. O. S. 530.