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0447 China : vol.1
China : vol.1 / Page 447 (Color Image)

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doi: 10.20676/00000260
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ALLMÄLIGE UNTERWERFUNG DER URBEWOHNER.

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Nan-tshang-fu, im Süden des Poyang-Sees und kam um das Jahr 700 v. Chr. zu dem Fürstenthum Tsit. Die Wohnsitze zweier anderer, der Yung und Pu, sind nicht bekannt ; es ist nur gesagt, dass sie ebenfalls nach längerem Widerstand demselben Fürstenthum einverleibt wurden. Der vierte Stamm hiess Pa. Sie wohnten in der Gegend des jetzigen P a- h s i ë n (Tshung-king-fu) am Yang-tsze. In diese unzugänglichen Gegenden vermochten die Chinesen nicht zu dringen. Doch standen die Pa um 600 V. Chr. in guten Beziehungen mit den Fürsten von Tsu und stellten ihnen später einmal Hülfstruppen.

Es ist offenbar, dass hier nur einige der unabhängigen Völkerstämme genannt sind, wie sich deren Namen im Lauf der dargestellten Ereignisse den Annalisten des Tslizm-tsiu darboten. Anderwärts werden noch manche Stämme genannt, z. B. mehrere im Westen des Han-Thales. Wir wissen, dass die Häuptlinge einiger von ihnen chinesische Adelstitel führten. LEGGE glaubt, dass sie sich dieselben selbst beigelegt hatten. Wäre dies der Fall, so würden die chinesischen Chronikenschreiber dieselben kaum ohne einen verächtlichen Beisatz erwähnen. Es ist viel wahrscheinlicher, dass damals manche Grerizstämme in demselben Verhältniss zu den Chinesen standen , wie jetzt diejenigen des westlichen Sz'-tshwan, welche zwar politisch zu dieser Provinz gerechnet werden, aber zum Theil seit Jahrtausenden ein Unabhängigkeitsverhältniss bewahrt haben , zum Theil die Oberhoheit der Chinesen anerkennen und ihnen Tribut zahlen , wie sie auch von ihnen Geschenke erhalten. Die letzteren tragen mit Stolz den Mandarinenknopf, den ihnen der Kaiser verleiht, während man nie einen angemassten chinesischen Titel anerkennen würde. Ueberhaupt geben uns die gegenwärtigen Zustände in dem angeführten Theil von Sz'-tshwan, oder den Provinzen Kwéi-tshóu, Yünnan und Kwang-si, wo eine zum Theil zweitausendjährige Herrschaft die Gebiete der unabhängigen Völkerstämme einzuengen , aber nicht zu erobern vermocht hat , ein deutliches Bild des von den TSHÓU-Kaisern beherrschten Landes. Wie dort jene Gebiete, über welche die kaiserliche Regierung keine Jurisdiction auszuüben vermag, und in deren manches nur selten oder nie ein chinesischer Fuss dringt , dennoch nicht allein den Provinzen, sondern sogar den Amtsbezirken der Departements und Kreise zugewiesen sind, so begriffen die damaligen neun Provinzen die Ländereien einer grossen Anzahl von Stämmen, welche den Chinesen Trotz boten, und ihre Verwaltung war in ähnlicher Weise den Lehnsfürsten übertragen. Dasselbe war, wie wir annehmen müssen, two oder I I oo Jahre vor Abfassung des Tshóu-li, unter Kaiser Yü, in weit verstärktem Maass der Fall. Bedeutende , zu jener Zeit noch unabhängig gewesene Länderstrecken mochten inzwischen von der sich ausbreitenden Fluth des Culturvolkes in Besitz genommen, die Bewohner aber unterjocht oder weiter in die Gebirge zurückgedrängt worden sein. Zu Anfang der TSHÓU-Dynastie nahmen die Barbaren noch eine drohende Stellung fast überall ein, wo ein Gebirge an das ebene Land grenzte, und lebten selbst noch in unmittelbarer Nachbarschaft des Wéi-Thales, des Ló-ho und der Thäler von Shansi. Auch am Yang-tsze hatten die Chinesen noch' ausschliesslich die Thalebenen inne. Aber gerade die der kaiserlichen Herrschaft so

v. Richthofen, China. I.   25

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