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0352 China : vol.1
China : vol.1 / Page 352 (Color Image)

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doi: 10.20676/00000260
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VIII. CAPITEL. DAS BUCH YC-KUNG.

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nischen Einwanderung vereinbaren , so stossen die Vertheidiger derselben , wenn sie sich streng an den Wortlaut des Yü-kung halten, auf ein noch grösseres Hinderniss bezüglich jener uransässigen Völker, welche die Chinesen bereits ,wie auch LEGGE annimmt) vorfanden ; denn auch sie brauchten lange Zeit um einzuwandern und sich festzusetzen. Eine grosse Ausdehnung des Reiches zur Zeit von YAU können mithin die Anhänger einer späten Einwanderung der Chinesen nicht zugeben. LEGGE ist daher genöthigt, das gesammte geographische Element des Yiikung , welches die eigentliche Substanz des Buches bildet, zu ignoriren, und nur der grossen Milde seines Urtheils muss es zugeschrieben werden , wenn er nicht das ganze Buch verwirft, sondern es als ein Werk des hohen Alterthums betrachtet ; denn indem er demselben nur noch die angedichteten übermenschlichen Arbeiten lässt, erhält er eine Monstrosität, mit der er nach Gutdünken zu schalten berechtigt wäre t; . Das Endresultat , zu dem er kommt, besteht darin , » dass Yt; eine historische Person ist und der Gründer des chinesischen Reiches war ; und zweitens, dass YAU und SHUN auch wirklich gelebt haben, als Häuptlinge der ersten chinesischen Einwanderer in das Land , dass sie aber der grossen Verhältnisse entkleidet werden müssen, in denen sie uns durch den Nebel der Legende und philosophischer Romantik erscheinen. Es erscheint als Thorheit, Tiber den Shu-king hinauszugehen und die Geschichte Jahrhunderte weiter zurück in die Zeit von FU-iisi zu verfolgen«. Ferner dass »YAU und SHUN kleine Häuptlinge waren, deren Reich sich kaum über den Hwang-ho hinaus erstreckte«, sondern nördlich von ihm gelegen war und einen kleinen Theil des südlichen Shansi umfasste ; und » dass die Vorgänger von YAU nicht in China gelebt haben mögen, sondern in einem anderen Land, aus dem die Chinesen herkamen«. Endlich meint LEGGE, dass »in der Beschreibung der Fluth zu YAU's Zeit eine unvollkommene Beziehung zu der Noachischen Fluth zu suchen sei «. Von diesem kleinen Anfang an sei dann das Reich allmälig gewachsen ; . Obgleich das ganze Buch Yü-kung, ebenso wie die vorher-

i) Diese Bemerkungen beziehen sich auf die in den Prolegomena zum Shu-king entwickelten Ansichten, welche von den in den Annotationen zum Text des Yii-kung ausgesprochenen weit abweichen, aber, da sie später geschrieben wurden, als das Endresultat der Studien von LEGGE betrachtet werden müssen. Ich habe mich daher im Verlauf dieser Betrachtungen ausschliesslich an die Prolegomena gehalten. Mit dem Umstand, dass in demselben Buch zwei von einander grundverschiedene Ansichten vertreten sind, hat es, nach einer freundlichen mündlichen Mittheilung von Herrn Dr. LEGGE folgende Bewandniss. Als derselbe den Text mit dem reichhaltigen Commentar schrieb und drucken liess, war er von dem authentischen Charakter des Yii-kung durchdrungen und schloss sich unbefangen der Ansicht mancher hochgeschätzter chinesischer Commentatoren an. Schon gegen Ende des Buches finden wir ihn mehr schwankend. Denn es erwies sich, dass darin ein sehr grosses Ländergebiet beschrieben wird, und LEGGE sah dasselbe als die vorgebliche Ausdehnung des damaligen chinesischen Reiches an. So kam dass in den Prolegomena die Ueberzeugung, dass ein nach der Sprachverwirrung von Babylon ausgewandertes Volk unmöglich bereits vor dem Jahr 2000 v. Chr. im Kampf mil ebenfalls von dort her gewanderten Uransässigen ein so grosses Reich habe einnehmen können , zum Durchbruch gelangte , und die vorher ausgesprochenen eigenen Ansichten des Commentators mit allen Waffen der Argumentation bekämpft werden.

z) Shoo-king, prolegomena, p. 8o, 78, 79, 76.

3) LEGGE glaubt annehmen zu dürfen, dass das Reich von der ersten Ansiedelung unter Kaiser VAu allmälig bis zu seiner Ausdehnung gewachsen sei, die es unter der Tsitótl-Dynastie hatte. Das einzige

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