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0336 China : vol.1
China : vol.1 / Page 336 (Color Image)

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doi: 10.20676/00000260
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280   VIII. CAPITEL. DAS BUCH YU-KUNG.

zu bringen und ihre Handhabung seit den frühesten Zeiten zu' beweisen. Es bezeichnet die moralische Grösse von CONFUCIUS, und ist vielleicht die wirksamste Ursache seines Erfolges gewesen , dass er seine Person nie in den Vordergrund drängte, und nicht als ein Reformator mit neuen Ideen und neuen Lehren aufzutreten strebte , sondern nur die weisen Maximen und hehren Beispiele des Alterthums wiederherzustellen beanspruchte. Diesem Zweck entsprechend suchte er aus den ihm zu Gebote stehenden Documenten nicht ein Geschichtswerk zusammenzustellen ; sondern sein Ziel war nur, eine historische Grundlage für seine Principien der Staatsverwaltung, der socialen und Lebens-Philosophie zu gewinnen. Wir finden daher in dem Werk keine Chronik von Thatsachen, keine Geschichte von Kriegen , von Revolutionen oder Vasallenfehden. Solche Ereignisse fehlen nicht , aber sie bilden nur die Staffage für die durchaus dramatische Behandlung. Die Personen treten redend auf. Aber die Aneinanderreihung der Begebnisse ist chronologisch, und die wesentlichen Entwickelungsstadien der Geschichte lassen sich daher sowol aus dem Inhalt der Reden als auch aus den hier und da eingeflochtenen Thatsachen entnehmen. Es scheint , dass man damals die Geschichte selbst gut genug kannte, um es für unnöthig zu erachten, sie in die Darstellung zu verflechten ; denn dass Werke über sie existirten, wird unter Anderem durch die Tshu-s/eu oder Bambusbücher erwiesen, welche das Eigenthum eines kleinen LehnsfürstenHauses gewesen zu sein scheinen und darauf schliessen lassen , dass auch andere Fürstenhäuser ähnliche Documente besassen. Man fand sie im Jahr 279 n. Chr. in dem Grab des 574 Jahre vorher (295 v. Chr.;', gestorbenen Fürsten HSIANG des Staates WÉI 1; . Auch standen dem berühmten Historiker SZ-MA-TSIËN , welcher um das Jahr i oo v. Chr. schrieb, eine Reihe von Quellen neben dem Shu-king zu Gebote, um ein wirkliches Geschichtswerk zusammenzustellen. Hätte CONFUCIUS ein solches

i) S. die sehr dankenswerthe commentirte Lebersetzung dieser Bücher in LEGGE'S Shooking, Proleg. p. 108-176, und dessen Bemerkungen über dieselben ehend. p. I05-107 und p. 176-183. -- DE MAILLA hatte in seinen Briefen an FRÉRET (Histoire de la Chine t. I. Paris 1777) , des Letzteren hohe Meinung von der Glaubwürdigkeit der Bambusbücher zu widerlegen gesucht und deren Werth sehr herabgesetzt. LEGGE hat das Verdienst, sie als Geschichtsquelle in ein besseres Licht gestellt zu haben. Er macht es wahrscheinlich, dass der Haupttheil des Werkes, welcher die Geschichte des ganzen Reiches, von HWANG-TI bis zum Jahr 769 v. Chr. enthält, um das letztere Jahr nach den damals bestehenden Quellen verfasst worden ist, die späteren Theile aber , welche nur die Geschichte des Hauses der TSIN von 769 bis 439 v. Chr. und von da an die Geschichte des Fürstenhauses WFi enthalten, später geschrieben wurden. Der Umstand der frühen Abfassung der allgemeinen Geschichte macht es erklärlich, dass die Darstellung von der im Shu-king vollkommen verschieden ist, da sie eben nicht diesem entnommen, und der Zweck ein ganz verschiedener ist. Es werden im trockensten Stil ausschliesslich Thatsachen chronologisch aneinandergereiht, ungefähr nach Art compendiöser Geschichtstabellen für Schüler. Als collaterale Evidenz für die ältere chinesische Geschichte ist daher diese gänzlich unabhängige Quelle höchst schätzbar. Die Ereignisse selbst und ihre Aufeinanderfolge bestätigen den Shu-king; nur hinsichtlich der Chronologie, insofern sie die Regierungsdauer der Dynastien und einzelner Kaiser betrifft, ist es schwer, die Bambusbücher in genauen Einklang mit andern Geschichtswerken zu bringen. — Es ist zu bedauern, dass die Tshu-shu die einzigen auf uns gekommenen Annalen dieser Art sind. Der Tshun-tsiu von CoNFIcius (s. S. 281) umfasst nur einen sehr kurzen Zeitraum. Damals besass jedes Fiirstenthum solche Tshun-tsiu (wörtlich »Frühling und Herbst«, d. i. Annalen). MENCIUS erwähnt diejenigen der Fürsten von Lu, TSIN und Tsu, und MI-TI sagt, er habe die Tshun-tsiu von hundert Staaten gesehen, und nennt mehrere derselben. (LEGGE, C/z` un- tsëw, Proleg. p . 8) .