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0333 China : vol.1
China : vol.1 / Page 333 (Color Image)

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doi: 10.20676/00000260
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  •                                  ACHTES CAPITEL.

DAS BUCH YÜ -KUNG,

DIE .ÄLTESTE REICHSGEOGRAPHIE VON CHINA.

Einleitung.

Inhalt und Charakter des Buches. — Der Yü-kzmg oder die »Tribut-r o 11 e des Y L « ist das sechste der Bücher des Shu-king oder des Classikers der geschichtlichen Aufzeichnungen , einer Zusammenstellung historischer Documente, welche CONFUCIUS zugeschrieben wird 1, und die Zeit von 2357 . bis 72o v. Chr. um-10 fasst. Er zerfällt in fünf Theile. Der erste enthält in 83 Paragraphen eine Be- $ schreibung der neun Provinzen , in welche das Reich zur Zeit des Kaisers YAU (2357— 2256 v. Chr.) 2) getheilt war, und welche der Reihe nach von YÜ, der den Rang eines Ministers der öffentlichen Arbeiten bekleidete , besucht wurden , theils zum Zweck der Einführung einer gleichmässigen Verwaltung und der Regulirung der Abgaben, und theils um Schutzarbeiten für solche Gegenden anzuordnen, welche

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i) Nur LEGGE (Shoo-king, prolegomena S. 3-6) bezweifelt, dass CONFUCIUS der Verfasser ist, erstens weil er selbst sich zuweilen des Ausdruckes »der Shu sagt « (d. i. die alten Aufzeichnungen sagen) bedient, und zweitens, weil er nirgends davon spricht, dass er das Buch compilirt habe. Dem letzteren Grund dürfte eine Beweiskraft kaum zuerkannt werden ; und was den ersteren betrifft, so ist es die einstimmige Ansicht der chinesischen Commentatoren, dass CONFUCIUS in den Archiven der Tsxóu-Dynastie die Aufzeichnungen dieser und der beiden vorhergehenden Dynastien vorfand und daraus entnahm was er für gut befand. Er konnte sich daher wohl auf die ganze Sammlung unter dem Namen Shu berufen, ohne damit jene Compilation zu meinen , welche der Nachwelt unter dem Namen Shu-king überliefert worden ist. In dieser entspricht die Art, in welcher die Stücke ausgewählt sind, so genau dem besonderen Zweck einer Reformation im Sinn der Principien des Alterthums, welche das Ziel der Lehren und Schriften des CONFUCIUS war, dass wir in der That seinen Geist im Shu-king erblicken können ; und da kein Anderer in ähnlicher Weise von solchen Ideen beseelt war, so dürfte dafür, dass CONFUCIUS selbst der Ve rfasser war, das Argument so stark sein, dass LEGGE's Einwendungen dagegen verschwinden.

2) Ich folge hier der gewöhnlichen Zeitrechnung der Chinesen. Es ist bekannt, dass dieselbe bis ungefähr IIoo v. Chr. nicht zuverlässig ist, und die Zeit des Regierungsantrittes von YAU von Einigen um 100 bis 250 Jahre später verlegt wird,