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0351 China : vol.1
China : vol.1 / Page 351 (Color Image)

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doi: 10.20676/00000260
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ANSICHTEN ÜBER DIE AUSDEHNUNG DES REICHES VON YAU.

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Personen selbst ebenso wie ihre Thaten , die von ihnen gesprochenen Worte , die Länge ihrer Regierungszeiten und die Anordnungen betreffs der Thronfolge in einem durch Phantasie und Ueberlieferung etwas getrübten Licht erscheinen lässt. Für die wirkliche Existenz des Kaisers YAU, sowie für den vorgeschrittenen Zustand und die Ausdehnung des Reiches, das er beherrschte, gibt der Yü-kung so klare Beweise, wie wir sie für spätere Regierungen durch ein Jahrtausend nicht mehr besitzen.

Diejenigen welche blindlings die Wahrhaftigkeit der chinesischen Geschichte bis FU-IIsI annehmen, haben natürlich keine Ursache, aus historischen Gründen an der Echtheit des Yü-kung zu zweifeln, wenn ihnen auch das Vertrauen in die Erklärungsart der Commentatoren . die besten Gründe zur Skeptik an seiner Authenticität geben sollte. Diejenigen hingegen, welche in YAU den Herrscher über die ersten eingewanderten Schaaren der Chinesen erblicken, müssen mit Nothwendigkeit zu der Ueberzeugung gelangen, dass der Yü-kung, wenn auch mit Ye's wirklichen Arbeiten beginnend, doch den Fortschritt der Colonie durch eine Reihe vieler Jahrhunderte darstellt. Es ist hier das geographische Moment des Yü-kung involvirt, welches dem Buch seinen hohen Werth gibt und den Zweiflern am chinesischen Alterthum grosse Schwierigkeiten bereiten muss. Der Yii - kung stellt nämlich ein Reich von bedeutendem Umfang dar, das, fern im Westen beginnend, sich am Gelben Fluss vom Mittellauf bis zum Unterlauf hinab erstreckte und Theile der Grossen Ebene bis zum Unterlauf des Yang-tsze umfasste. Es wird sich herausstellen, dass gerade die Art und Ausdehnung der Bodenfläche, welche es begriff, ein wesentliches Argument für die Glaubhaftigkeit des Buches bilden. Doch hat die unvollkommene Berücksichtigung des geographischen Momentes Anlass zu der Ansicht gegeben, dass das Reich, welches der Yü-kung beschreibt, um das Sechs- bis Zehnfache grösser sei , als es wirklich dargestellt wird. So kommt z. B. LEGGE zu der Annahme, dass es das ganze heutige China mit Ausnahme von Kwang-tung und Kwang-si umfasse 1) . Da wir nun bestimmt wissen, dass noch anderthalb Jahrtausende später sehr grosse Theile des heutigen China von unabhängigen Völkern bewohnt waren , so würde sich, wenn LEGGE Recht hätte, der Verfasser des Yü-kung einer so grossen Uebertrcibung schuldig machen , dass wir den Bericht als eine lügenhafte oder legendenhafte Entstellung anzusehen hätten. Obgleich der Schluss in dieser Form auf einer falschen Voraussetzung beruht, so würde doch LEGGE, auch wenn er die Grenzen des im Yü-kung beschriebenen Reiches richtig gezogen hätte, dasselbe noch immer zu gross finden müssen ; denn es war offenbar eine lange Reihe von Jahrhunderten erforderlich , um es den Chinesen nach ihrer Ankunft zu ermöglichen, sich auszubreiten, zu einem grossen Volk heranzuwachsen und die Institutionen einer vorgeschrittenen Civilisation, von denen die ersten Bücher des Shu-king Zeugniss geben, überall einzuführen. Lässt sich schon dies schwer mit der Annahme einer babylo-

i) Shoo-king, prolegomena p,. 6o. Es wird noch hinzugefügt »und Fo-kiën«. An einer andern Stelle jedoch (s. Text S. io8) wird diese Provinz, als zu dem ehemaligen Yang-tshióu gehörig, wieder mit zum Reich gerechnet. DE GUIGNES (a. a. O.) construirt sogar Totigkin und Cochinchina in die Grenzen

hinein,